Die Tauglichkeitsuntersuchung für Sporttaucher (auch 'tauchsportärztliche Untersuchung' oder kurz 'TTU' genannt) beinhaltet eine sehr gründliche körperliche und psychische Untersuchung, die jeder Taucher regelmäßig bei einem dafür ausgebildeten Arzt durchführen muss.
Folgende Untersuchungen gehören u.a. zum Standardprogramm:
- Ruhe-EKG
- Lungenfunktionstest
- körperliche Leistungsfähigkeit
- Gehörgang und Trommelfelle sowie der akustische Widerstand
Da die TTU den gesundheitlichen Zustand zum Untersuchungszeitpunkt bescheinigt, ist zu beachten, dass gesundheitliche Änderungen die Tauchtauglichkeit punktuell oder dauerhaft einschränken.
Bis zum 14. Lebensjahr ist die Tauchtauglichkeit 1 Jahr lang gültig.
Ab dem 14. Lebensjahr ist die Tauchtauglichkeit 2 Jahre (bei entsprechender ärztlichen Bescheinigung) lang gültig.
Bei Vorliegen von chronischen Beschwerden/Krankheiten sind kürzere Fristen für die Gültigkeit der TTU zu berücksichtigen.
↓ Zeugnis über die Tauchtauglichkeit
↓ Tauchtauglichkeitsuntersuchung von Kindern und Jugendlichen
↓ Elternmerkblatt Tauchtauglichkeitsuntersuchung
Eine Liste von GTÜM zertifizierte Ärzte findet Ihr → hier
Weiterführende Informationen zur TTU könnt Ihr → hier bzw. → hier nachlesen.
Das Tauchen im HTSV Ausbildungssee ist nur bei Vorliegen einer gültigen TTU möglich. Darüber hinaus wird allen TC Nautilus Mitgliedern empfohlen nicht ohne gültige TTU zu tauchen.
Kindern und Jugendlichen wird bei allen vom Verein organisierten Tauchfahrten aber auch im Ausbildungsbecken bei fehlender TTU oder bei einem nicht adäquaten gesundheitlichen Zustand ein Tauchverbot ausgesprochen.